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Vollnarkose bei zahnärztlicher Behandlung

Eine zahnärztliche Behandlung verläuft leider nicht immer schmerzfrei. Aus diesem Grund erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin nicht selten schmerzausschaltende Mittel. Meistens handelt es sich hierbei um eine örtliche Betäubung. Einige zahnärztliche Eingriffe werden aber auch unter Vollnarkose durchgeführt, weil sie aufwändiger sind, länger dauern oder für den Patienten eine zu große Belastung darstellen.

Voraussetzungen für Kostenübernahme der Vollnarkose

Als gesetzliche Krankenkasse darf die VIACTIV eine Vollnarkose beim Zahnarzt nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen. In den folgenden Fällen ist eine Kostenübernahme möglich:

  • der Eingriff kann aus medizinischer Sicht nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden
  • bei einem Kind unter 12 Jahren, das nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeitet und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden kann
  • der Patient benötigt wegen mangelnder Kooperation aufgrund einer geistigen Behinderung oder schwerer Bewegungsstörungen eine Vollnarkose
  • der Patient zeigt schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen und kann deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden
  • Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel können wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie des Patienten nicht eingesetzt werden

Finanzierung von „Wunschnarkosen“

Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht nötig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel dafür ist die Entfernung der Weisheitszähne. Die Behandlung erfolgt in der Regel schrittweise und in mehreren Sitzungen, wobei eine örtliche Betäubung pro Sitzung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient stattdessen aber, dass alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar erforderlich sein.

Die Kosten für solche „Wunschnarkosen“ kann die VIACTIV jedoch nicht übernehmen. Hier müssen Sie die Vollnarkose als Privatleistung zahlen. Näheres dazu sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin im Vorfeld der Behandlung besprechen.

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