Die Vorsorgeuntersuchung U7a wird im Alter von etwa drei Jahren vorgenommen, also in der Regel im 34. bis 36. Lebensmonat Ihres Kindes. Sie kann auch schon im 33. Monat erfolgen, sollte jedoch spätestens im 38. Monat stattgefunden haben.
Die U7a wurde eingeführt, um die zweijährige Lücke zwischen der U7 und der U8 zu schließen. Sie soll verhindern, dass eventuelle körperliche, psychische oder emotionale Auffälligkeiten zu spät entdeckt werden und nicht mehr frühzeitig behandelt werden können.
Bei der U7a untersucht der Arzt das Kind eingehend körperlich. Er achtet dabei gezielt auf Auffälligkeiten und erkundigt sich nach Problemen oder Krankheiten, die seit der letzten Vorsorgeuntersuchung eventuell aufgetreten sind. Des Weiteren stehen bei der U7a die sprachliche und motorische Entwicklung Ihres Kindes im Fokus.
Die Fluoridprophylaxe wird besprochen und auch der Impfstatus wird bei der U7a erneut überprüft