Ab 35 Jahren haben Versicherte nach den ärztlichen Richtlinien alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebs-Screening. Dabei werden Hautveränderungen und auffällige Muttermale genau untersucht, um einen Hautkrebs frühzeitig auszuschließen oder schnellstmöglich behandeln zu können. Die Kontrolle erfolgt durch den geschulten Blick des Arztes. Er benötigt hierfür keinerlei Hilfsmittel. Abgerechnet wird die Untersuchung direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Weil wir Sie gerne schon früher bei dieser wichtigen Vorsorgemaßnahme unterstützen möchten, haben wir regionale Sonderverträge für junge Erwachsene unter 35 Jahren geschlossen. Durch die Sonderverträge können Versicherte auch in einem jüngeren Alter von der regelmäßigen Kontrolluntersuchung profitieren und die Leistungen werden direkt über die eGK abgerechnet. Am besten erfragen Sie vor der Untersuchung direkt in Ihrer Arztpraxis, ob diese an dem Versorgungsvertrag teilnimmt. Falls sie nicht teilnimmt, können wir die Kosten für diese privatärztliche Rechnung nicht übernehmen.
Seit dem 15.01.2024 haben wir zusätzlich einen bundesweiten Versorgungsvertrag geschlossen. Über die folgende Suchfunktion können Sie eine teilnehmende hautärztliche Praxis in Ihrer Nähe finden und das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenlos in Anspruch nehmen.
Erfüllen Sie mit Ihrer Teilnahme an Krebsvorsorgeuntersuchungen einen Pflichtpunkt in unserem Bonusprogramm.
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