Ab 35 Jahren haben Versicherte nach den ärztlichen Richtlinien alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebs-Screening. Dabei werden Hautveränderungen und auffällige Muttermale genau untersucht, um einen Hautkrebs frühzeitig auszuschließen oder schnellstmöglich behandeln zu können. Die Kontrolle erfolgt durch den geschulten Blick des Arztes. Er benötigt hierfür keinerlei Hilfsmittel. Abgerechnet wird die Untersuchung direkt über Ihre Gesundheitskarte.
Inhalte eines Hautkrebs-Screenings
- Erfassung von allgemeinem Gesundheitszustand und Vorerkrankungen (Anamnese)
- Visuelle Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut mittels vergrößernder Sehhilfe (inkl. Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie)
- Mitteilung und Dokumentation
- Abschließende Beratung
Kostenloser Check für Personen unter 35 Jahren
Weil wir Sie gerne schon früher bei dieser wichtigen Vorsorgemaßnahme unterstützen möchten, haben wir regionale Sonderverträge für junge Erwachsene unter 35 Jahren geschlossen. Durch die Sonderverträge können Versicherte auch in einem jüngeren Alter von der regelmäßigen Kontrolluntersuchung profitieren und die Leistungen werden direkt über die eGK abgerechnet. Damit aber nicht nur die Versicherten in diesen bestimmten Regionen profitieren, gibt es für die Regionen ohne Sondervertrag einen integrierten Versorgungsvertrag mit dem Bundesverband deutscher Dermatologen (BVDD). Folgende Bundesländer sind dem Versorgungsvertrag über den Bundesverband deutscher Dermatologen angeschlossen: Berlin, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am besten erfragen Sie vor der Untersuchung direkt in Ihrer Arztpraxis, ob diese an einem der Versorgungsverträge teilnimmt. Falls sie nicht teilnimmt, können wir die Kosten für diese privatärztliche Rechnung nicht übernehmen.