Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die offizielle Registrierungsstelle für private und notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Über drei Millionen Bürgerinnen und Bürger haben bereits Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister registriert. Die VIACTIV erklärt, wie auch Sie mit Hilfe des ZVR sicher vorsorgen.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)
Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kann bei einem Rechtsanwalt oder Notar beauftragt oder gemäß Anleitung direkt online vorgenommen werden. Dabei muss jeder Vollmachtgeber bzw. Verfügende eine eigene Meldung vornehmen. Wollen sich beispielsweise Ehepaare gegenseitig bevollmächtigen, müssen sie zwei separate Anträge stellen. Für die Registrierung werden die Angaben der gewünschten Verfügung, insbesondere Ihr Name und Ihre Anschrift, der Umfang der Vollmacht und die Daten Ihrer Vertrauensperson benötigt. Wichtig: Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ersetzt nicht die Vollmacht bzw. die Patientenverfügung. Diese muss unabhängig davon erstellt und verwahrt werden. Im Zentralen Vorsorgeregister wird lediglich verbindlich erfasst, dass die jeweilige Verfügung existiert und wer der Ansprechpartner bzw. der Verfügende ist.
Für die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer eine einmalige Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Art der Anmeldung (online oder postalisch), Abrechnungswunsch und der Anzahl der gemeldeten Bevollmächtigten.