Gesund werden – ohne lästigen Papierkram
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, sind Sie weiterhin verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu informieren. Vom Arzt erhalten Sie lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen.
So funktioniert die elektronische AU
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Ihre Daten sind dabei durch die verschlüsselte Übertragung bestens geschützt.
Wenn Sie krank sind, informieren Sie bitte nur noch Ihren Arbeitgeber. Sie müssen die AU nicht mehr einreichen, da Ihr Arbeitgeber Ihre AU digital bei uns abrufen kann. Auch dieser Datenaustausch erfolgt selbstverständlich verschlüsselt.
Die elektronische Übermittlung ist einmal nicht möglich, zum Beispiel wegen einer technischen Störung? In diesem Fall werden Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin informiert. Sie bekommen Ihre AU ausnahmsweise in Papierform.
Bitte reichen Sie diese dann schnellstmöglich bei uns ein. Sie können dafür folgende Wege nutzen:
Seit dem 1. Januar 2024 nimmt auch die Bundesagentur für Arbeit am elektronischen AU-Verfahren teil. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, müssen Sie also keinen Papiernachweis mehr einreichen.