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Krankengeld - Meldung ans Finanzamt

Genau wie Ihr Gehalt müssen auch Entgel­ter­satz­leis­tun­gen wie das Kran­ken­geld dem zuständigen Finanz­amt gemeldet werden. Darum müssen Sie sich jedoch nicht selbst kümmern. Die VIACTIV erledigt dies für Sie.

Automatische Übermittlung an das Finanzamt

Jeweils bis zum 28. Februar übermittelt die VIACTIV Ihre Krankengeldbezüge des Vorjahres elektronisch an das für Sie zuständige Finanzamt. Anfang März erhalten Sie dann von uns unaufgefordert eine Bescheinigung über die gemeldeten Daten für Ihre Unterlagen. Da es sich bei den von uns gemeldeten Beträgen um Ihr Bruttokrankengeld handelt, ergibt sich eine Differenz zu den Beträgen, die wir Ihnen netto überwiesen haben. Die Differenz basiert auf den aus dem Krankengeld abgeführten Beiträgen zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wichtig: Sollten Sie von uns nach dem 10. Januar eine Krankengeldzahlung für einen Zeitraum des Vorjahres erhalten haben, wird dieser Betrag dem Steuerjahr der Auszahlung zugeordnet.

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