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Rollstühle

Ist die Mobilität dauerhaft oder vorübergehend so stark eingeschränkt, dass eine Fortbewegung auf den eigenen zwei Beinen nicht möglich ist, haben VIACTIV Versicherte Anspruch auf die Bereitstellung eines Rollstuhls.

Wir kümmern uns

Sollte die Bereitstellung eines Rollstuhls erforderlich sein, wird der Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Diese benötigen wir, um alles Weitere in die Wege zu leiten. Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl eines Vertragspartners in Ihrer Nähe. Der Vertragspartner kümmert sich dann um die Lieferung und Abholung des Miet-Rollstuhls und ist auch für etwaige Reparaturen zuständig.

So erhalten Sie Ihr Hilfsmittel

Versorgung und Abrechnung über Vertragspartner
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus, wenn er die Versorgung mit einem Rollstuhl für erforderlich hält. Bereitgestellt wird das Hilfsmittel dann durch einen unserer Vertragspartner, der die Kosten direkt mit uns abrechnet. Entsprechende Anbieter, die an unserem Versorgungsvertrag teilnehmen, finden Sie in unserer Vertragspartnerliste. Nehmen Sie einfach Kontakt zum gewünschten Leistungserbringer auf. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne, den passenden Vertragspartner zu finden. Wenden Sie sich hierzu jederzeit vertrauensvoll an die Experten unseres Hilfsmittel-Teams.

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