Eine Schnittverletzung beim Kochen oder ein Sturz beim Sport – Unfälle können auch wir als Ihre Krankenkasse nicht verhindern. Damit Sie sich schnell vom Schreck des Unfalls und etwaigen gesundheitlichen Folgen erholen können, übernimmt die VIACTIV selbstverständlich und automatisch alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung entstehen. Hierbei ist es egal, ob Sie sich beispielsweise beim Schneiden Ihrer Hecke im Garten verletzt haben, von Nachbars Katze gekratzt wurden oder auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall hatten.
Klärung des Sachverhalts mittels Unfallfragebogen
Der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus übermitteln uns Diagnosedaten, die manchmal darauf schließen lassen, dass es sich um ein Unfallereignis handelt. Bei Vorliegen derartiger Hinweise sind wir gesetzlich dazu verpflichtet zu überprüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Schadenersatzansprüche gegen den Schadenverursacher bestehen. Bei der Klärung des Sachverhalts sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Zur Beantwortung unserer Fragen senden wir einen Unfallfragebogen zu. Besteht ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten, haben wir die Möglichkeit, die im Rahmen Ihrer Behandlung entstandenen Kosten vom Verursacher selbst, von seiner Haftpflichtversicherung oder auch bei einem anderen Kostenträger zurückzufordern.