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Wann spricht man von einem "Unfall"?

Grundsätzlich kann man sämtliche Begebenheiten, bei denen Sie sich eine Verletzung zugezogen haben, als Unfallereignis bezeichnen. Die genauen Umstände, die zu der Verletzung geführt haben, sind entsprechend vielfältig. Hier einige Beispiele:

  • Sie gehen in Ihrer Freizeit joggen und knicken mit dem Fuß um.
  • Sie stoßen sich den Zeh am Türrahmen Ihrer Wohnung.
  • Sie wollen einen fremden Hund streicheln und dieser beißt plötzlich zu.
  • Sie schlendern auf dem Gehweg und stolpern über eine defekte Gehwegplatte.
  • Sie streiten sich mit einem Nachbarn und dieser verletzt Sie.
  • Sie gehen über einen Parkplatz und rutschen auf einer schneeglatten Fläche aus.
  • Sie gehen eine Treppe hinauf und stolpern über eine Stufe.
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