Welches Krankenhaus das richtige für Sie ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt. Je nach Art und Schwere der Erkrankung wird er Ihnen eine Klinik empfehlen, die Ihnen die bestmögliche Behandlung garantiert. Sollte die Betreuung in einer Privat- oder Praxisklinik notwendig sein, unterstützt die VIACTIV auch dies. Hierzu müssen Sie die Kostenübernahme allerdings vor Behandlungsbeginn beantragen.
Öffentliche Krankenhäuser stellen ein hohes Maß an medizinischer Versorgungsqualität sicher. Die Behandlung hier ist für gesetzlich Versicherte besonders einfach: Nach der Überweisung durch Ihren Arzt werden die Behandlungskosten komplett über die Gesundheitskarte abgerechnet und bis auf die gesetzlichen Zuzahlungen kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Um eine individuellere Betreuung zu ermöglichen oder mittels innovativer Therapieverfahren bessere Ergebnisse zu erzielen, ist manchmal jedoch auch die Behandlung in einer Privat- oder Praxisklinik ratsam. Auch hier ist die VIACTIV ein zuverlässiger Partner. Im Folgenden erfahren Sie, wodurch sich Privat- und Praxiskliniken auszeichnen und wann eine Kostenübernahme durch die VIACTIV möglich ist.
In sogenannten Praxiskliniken können sich sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Personen stationär oder ambulant behandeln lassen. Der Vorteil: Die Vorbereitung der Operation, der Eingriff und die Nachbehandlung werden direkt durch den vertrauten Facharzt übernommen. Die Betreuung ist daher meist persönlicher und das Zurechtfinden leichter als in einer regulären Klinik mit vielen Ärzten und Abteilungen. In Praxiskliniken finden vorwiegend ambulante oder kurzstationäre Eingriffe statt. Patienten müssen Ihr gewohntes Umfeld also nur für kurze Zeit verlassen.
Privatkliniken befinden sich in privater Trägerschaft und zeichnen sich meist durch eine besonders komfortable und persönliche Betreuung aus (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung etc.). Allerdings sind die Kosten hierfür auch höher und daher haben Privatkliniken keine allgemeine Kassenzulassung, sondern behandeln in der Regel nur Selbstzahler und Privatpatienten. Dank einer besonderen Satzungsleistung können sich jedoch auch VIACTIV-Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen in einer Privatklinik behandeln und sich die Kosten anschließend erstatten lassen.
Generell nehmen wir Ihren Wunsch auf Behandlung in einer Privat- oder Praxisklinik jederzeit gerne entgegen. Da die VIACTIV als gesetzliche Krankenkasse die Kosten hierfür nur übernehmen darf, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit besteht und die geplante Behandlungsmaßnahme nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde, müssen Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn bei uns beantragen. Einen entsprechenden Antrag kann Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen erstellen. Sobald uns dieser vorliegt, prüfen unsere Experten schnellstmöglich, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Versorgungsqualität in Ihrer Wunschklinik sichergestellt werden kann. Ist dies gegeben, erhalten Sie anschließend eine schriftliche Kostenzusage.
Wenn wir Ihrem Antrag zugestimmt haben, können Sie umgehend mit der Behandlung beginnen. Die Behandlungskosten müssen Sie zunächst selbst zahlen. Gegen Vorlage Ihrer Rechnung erstatten wir Ihnen den Betrag anschließend direkt auf Ihr Konto – allerdings begrenzt auf die Kosten, die für die entsprechende Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus fällig geworden wären, und abzüglich der gesetzlich festgelegten Zuzahlungen. Alternativ können Sie auch eine Abtretungserklärung unterzeichnen. In diesem Fall können wir unseren Anteil direkt mit dem Leistungserbringer abrechnen.
Bitte beachten Sie, dass Behandlungen in einer Privatklinik auch ohne spezielle Behandlungswünsche meist deutlich teurer sind als in einem öffentlichen Krankenhaus. Der Eigenanteil für Sie als Patient kann dadurch sehr hoch ausfallen. Wir empfehlen daher, sich vorab einen Kostenvoranschlag von der Klinik ausstellen zu lassen. Bei Fragen stehen auch wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie auch gern zu weiteren Wahlleistungen oder zum Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.
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