Der Heilungsprozess schreitet nicht voran wie erhofft oder eine Operationswunde verheilt nicht? Nach der Krankengymnastik werden die Schmerzen nicht besser, sondern eher schlimmer? Für denjenigen, der es erlebt, ist das fatal. Doch der Körper ist keine Maschine. Heilungsprozesse folgen nicht immer Schema F. Und auch eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung kann scheitern.
Dennoch gilt: Bleibt der erhoffte Heilungserfolg aus, können anhaltende Schmerzen und andere störende Symptome ein Hinweis auf Behandlungsfehler sein. Ein echter Fehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards durchgeführt wurde. Dabei kann der Fehler auch darin bestehen, dass das betreuende medizinische Personal eine Behandlung gar nicht erst vorgenommen hat.
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, melden Sie sich gerne bei uns. Unter unserer kostenlosen Servicenummer erreichen Sie ein speziell geschultes Team, mit dem Sie Ihren Fall besprechen können. Fordern Sie am besten schon vorher alle relevanten Behandlungsunterlagen von Ihrer Praxis bzw. Ihrem Krankenhaus an und senden Sie uns diese zu. So können wir Ihre Hinweise prüfen und Sie bestmöglich bei der Aufklärung Ihres Verdachts unterstützen. Damit wir dies tun können, müssen Sie lediglich in dieses Vorgehen einwilligen und eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben.
Erhärtet sich nach Prüfung der Unterlagen der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, können wir den Medizinischen Dienst damit beauftragen, ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten versucht die Frage zu klären, ob ein Fehler im Behandlungsablauf die Ursache für den entstandenen gesundheitlichen Schaden sein kann. Das Gutachten dient Betroffenen als fachliche Grundlage für eine weitere gerichtliche oder außergerichtliche Klärung. Spätestens dann ist es ratsam, zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzuzuziehen.
Auch die Ärzteschaft selbst hat Einrichtungen gegründet, die Patienten bei der Klärung eines Behandlungsfehlerverdachts unterstützen. Meist sind diese Kommissionen oder Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern angesiedelt. Und bei der Unabhängigen Patientenberatung kann sich jeder, wenn gewünscht auch anonym, von unabhängigen Experten kostenlos beraten lassen.
VIACTIV Krankenkasse
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