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Schwangerschaftsabbruch

Uns ist wichtig, auch in schwierigen Situationen für Sie da zu sein und Sie bestmöglich zu unterstützen. Eine ungewollte Schwangerschaft ist eine solche Situation. Doch mit uns an Ihrer Seite treffen Sie die richtige Entscheidung und erhalten die Hilfe, die Ihnen zusteht.

Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen Gründen

Wenn Sie Ihre Schwangerschaft auf eigenen Wunsch beenden möchten, ist dies in Deutschland zwar rechtswidrig, aber straffrei möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie den Abbruch in den ersten zwölf Wochen nach Ihrer Empfängnis vornehmen lassen. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie vor dem Eingriff in einer anerkannten Einrichtung beraten wurden. Diese Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Abbruch erfolgen. Die Beratungsstelle stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, die Sie bei Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin vorlegen können. Der Arzt oder die Ärztin, der/die den Abbruch durchführen soll, darf nicht an Ihrer Beratung beteiligt sein.

Hier können Sie sich beraten lassen:

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO)
  • Caritas
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Diakonie
  • donum vitae
  • pro familia
  • Sozialdienst katholischer Frauen

Finanzielle Unterstützung beantragen

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch aus persönlichen Gründen müssen Sie grundsätzlich selbst tragen. Wenn Sie kein bzw. nur ein geringes Einkommen haben, können Sie jedoch finanzielle Unterstützung vom Land erhalten. Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie sich für einen Abbruch entschieden haben, füllen Sie bitte vor dem Eingriff unseren Antrag auf Kostenübernahme aus und senden Sie uns diesen zu. Sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Land erfüllt, senden wir Ihnen umgehend einen Berechtigungsschein zu. Dieser gilt dann für die Abtreibungspille oder eine Operation. Welche der beiden Methoden in Ihrem Fall in Frage kommt, entscheidet Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin. Wichtiger Hinweis: Eine nachträgliche Kostenerstattung ohne vorherigen Antrag ist leider nicht möglich.

Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen

Bei Schwangerschaften, die durch eine Straftat (z. B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch) zustande gekommen sind oder die Gesundheit der Frau ernsthaft gefährden, ist ein Abbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis grundsätzlich nicht rechtswidrig. Eine Beratung ist in diesem Fall nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Die Behandlungskosten für unsere Versicherten übernehmen in diesem Fall wir. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie uns ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorlegen.

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