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Wer kann auf meine elektronische Patientenakte zugreifen?

Grundsätzlich gilt: Niemand außer Ihnen kann ohne Ihre Zustimmung auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen. Um einen Informationsaustausch zu ermöglichen, müssen Sie gespeicherte Daten stets für die betreffende Person freigeben bzw. dieser erlauben, Daten in Ihre ePA hochzuladen. Mit der App „VIACTIV - ePA“ ist das ganz leicht. Dort gibt es einen eigenen Menüpunkt, in dem Sie Schreib- und Leserechte für Ihre ePA verwalten können. Wenn Sie die ePA ohne mobiles Endgerät nutzen, erteilen Sie Ihre Zustimmung jeweils direkt vor Ort durch Eingabe Ihrer PIN. Voraussetzung ist zudem, dass Ihr Gegenüber an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist. Eingeführt wird diese zum Start der ePA zunächst in Arztpraxen und Krankenhäusern. In Zukunft sollen dann auch andere Leistungserbringer wie Apotheken oder Physiotherapeuten mit in den Datenaustausch per ePA eingebunden werden.

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