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Wer kann auf meine ePA zugreifen?

Grundsätzlich gilt: Niemand außer Ihnen kann ohne Ihre Zustimmung auf Ihre ePA zugreifen. Ebenso müssen Sie einer Person erlauben, Daten in Ihre ePA hochzuladen. Mit der App „VIACTIV - ePA“ ist das ganz leicht. Dort gibt es einen eigenen Menüpunkt, in dem Sie die Schreib- und Leserechte für Ihre ePA verwalten können. Sie nutzen die ePA ohne Smartphone und App? Dann erteilen Sie Ihre Zustimmung immer direkt vor Ort in der Praxis. Das Praxisteam liest dann Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein, um im Behandlungskontext Daten abzurufen oder hochzuladen.

Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in das Kartenterminal erhält die Praxis bei der Behandlung automatisch für einen Zeitraum von 90 Tagen Zugriff auf die Inhalte der ePA. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie den Zugriff per ePA-App sperren. Alternativ können Sie sich auch jederzeit an unsere Ombudsstelle wenden, um den Zugriff auf Ihre ePA einzuschränken. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

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