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Wann bekomme ich ein E-Rezept und wann nicht?

Seit 1. Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, als E-Rezept auszustellen. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist.

Das E-Rezept wird nach und nach weiterentwickelt. In Zukunft sollen dann auch andere Leistungen elektronisch verordnet werden. Bis es soweit ist, wird es auch noch Papierrezepte geben.

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