Wann bekomme ich ein E-Rezept und wann nicht?
Seit 1. Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, als E-Rezept auszustellen. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist.
Das E-Rezept wird nach und nach weiterentwickelt. In Zukunft sollen dann auch andere Leistungen elektronisch verordnet werden. Bis es soweit ist, wird es auch noch Papierrezepte geben.