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Übernimmt die VIACTIV die Kosten für geplante Behandlungen im europäischen Ausland?

Es kann durchaus gute Gründe geben, eine geplante medizinische oder zahnärztliche Versorgung von einem Arzt im Ausland ausführen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Im EU-Ausland bekommen Sie in einem solchen Fall alle Kosten erstattet, die auch in Deutschland zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Dazu sollten Sie im Vorfeld aber dennoch von der VIACTIV eine Kostenzusage einholen. So stellen Sie sicher, dass tatsächlich alle Bedingungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind und keine Missverständnisse entstehen. Bitte setzen Sie sich deshalb schon bei der Planung einer solchen Behandlung mit uns in Verbindung.

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