Rehasport-Verlängerung wegen Corona?
Hierzu benötigen wir die bereits genehmigte Verordnung im Original sowie eine Bescheinigung der noch offenen Einheiten Ihres Anbieters.
Anschließend erhalten Sie die nachträglich genehmigte Verordnung über die Verlängerung Ihrer übrigen Trainingseinheiten von uns zurück und leiten diese an Ihren Anbieter wieder weiter. Dies ist notwendig, da dieser ansonsten die noch offenen Stunden nicht abrechnen kann.