Ist die digitale AU (eAU) bereits im Einsatz?
Ja, seit dem 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arztpraxen Pflicht. Vertragsärzte müssen die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln.
Doch nicht alle Praxen verfügen bereits über die benötigte Technik, um Ihre AU elektronisch zu übermitteln. Für betroffene Praxen gilt eine Übergangsregelung. Bis zum 31. Dezember 2021 dürfen sie das alte Verfahren weiterhin nutzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.