Ich bin Arbeitnehmer/-in und freiwillig versichert. Wie hoch ist mein Beitrag?
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin freiwillig versichert sind, liegen Ihre Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt für 2026 bei 77.400 Euro im Jahr.
Wir berechnen Ihren Beitrag daher anhand der Beitragsbemessungsgrenze (für 2026: 5.812,50 Euro im Monat).
Ihr Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, einen Teil Ihrer Beiträge zu übernehmen.
Krankenversicherungsbeiträge
In der Regel gilt für Beschäftigte der allgemeine Beitragssatz. Dieser liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von 4,19 Prozent.
Pflegeversicherungsbeiträge
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kindern 3,6 Prozent. Liegt ein Beihilfeanspruch vor, gilt der halbe Beitragssatz (1,8 Prozent).
Für Versicherte ohne Kinder kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu.
Für Familien mit Kindern reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten Kind um jeweils 0,25 Prozent. Das gilt für jedes Kind unter 25 Jahren. Ab fünf Kindern reduziert sich der Beitrag um maximal 1 Prozent.
Beitragsbeispiel:
| Krankenversicherung | Pflegeversicherung ohne Kinder | Gesamt | |
| Höchstbeitrag mtl. | 1.092,17 Euro | 244,13 Euro | 1.336,30 Euro |