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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei meiner alten Krankenkasse?

Sie können von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Ihre alte Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dieses können Sie bis zum Ablauf des Monats ausüben, für den der neue Zusatzbeitrag erstmalig erhoben wird. Zusätzlich können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel ebenfalls direkt zur VIACTIV wechseln, weil die Bindungsfrist (12 Monate) dadurch entfällt.

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