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Erhalte ich finanzielle Unterstützung, wenn ich mein Kind ins Krankenhaus begleite?

Seit 1. Januar 2024 gilt hier ein neues Gesetz. Statt des Verdienstausfalls zahlen wir Ihnen bei einer stationären Mitaufnahme Kinderkrankengeld. Und zwar in Höhe von 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoeinkommens. Wie sich das genau berechnet, erfahren Sie auf unserer Seite zum Kinderkrankengeld.

 

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