Wie erhalte ich das Kinderkrankengeld?
Damit wir Sie bestmöglich unterstützen können, möchten wir den Prozess für Sie so einfach wie möglich gestalten. Bitte nutzen Sie hierfür den folgenden Antrag. Füllen Sie diesen aus und schicken Sie ihn an uns zurück. Während des Lockdowns verzichten wir ab sofort auf die Bescheinigung der Schule oder Kita.
Voraussetzungen
Unabhängig von der Corona-Pandemie gelten weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld. Demnach haben Eltern einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie
- gesetzlich versichert und
- berufstätig sind sowie
- selbst einen Krankengeldanspruch haben.
- Außerden muss Ihr Kind ebenfalls gesetzlich versichert sein.
Weitere Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als zwölf Jahre alt ist und niemand im Haushalt lebt, der anstelle des Elternteils die Betreuung des Kindes übernehmen kann.
Bitte beachten
Wenn die Kita bzw. die Schule aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen ist, Ihr Kind aber gleichzeitig erkrankt ist, benötigen wir weiterhin eine ärztliche Bescheinigung, um Ihnen das Kinderkrankengeld zu zahlen. Diese können Sie bequem per App einreichen oder per Post senden.