Einkäufe erledigen, wichtige Infos finden, sich anderen mitteilen - all dies ist dank Internet inzwischen jederzeit bequem von zuhause aus möglich. Damit auch Blinde und Menschen mit stark eingeschränktem Sehvermögen hiervon profitieren können, gibt es inzwischen spezielle Softwarelösungen, mit denen man sich Internetseiten vorlesen lassen kann. Vorausgesetzt diese sind barrierefrei. Hier erfahren Sie, was das konkret bedeutet und wie die VIACTIV Barrierefreiheit im Netz unterstützt.
Surfen ohne Handicap
Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Sehbehinderungen sich Texte aus dem Internet vorlesen lassen können, ist die so genannte „Barrierefreiheit“ dieser Seiten. Als „Barrieren“ bezeichnet man dabei Passagen, die von der eingesetzen Software nicht erkannt werden und somit auch nicht akustisch wiedergegeben werden können. Die VIACTIV arbeitet schon seit Langem mit einem Redaktionssystem, das größtmögliche Barrierefreiheit beinhaltet. Nahezu all unsere Texte können somit fehlerfrei erkannt und vorgelesen werden. Schließlich wollen wir jedem Besucher unserer Seite ermöglichen, etwas über uns zu erfahren und mit uns zu kommunizieren.
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.viactiv.de
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit umzusetzen. Grundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand Oktober 2025: Aktuell sind wir noch in der Umsetzung. Aus diesem Grund ist diese Website bislang teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Schlichtungsverfahren
Wenn die Kontaktaufnahme mit uns nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat, ist es möglich, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zu wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt und unterstützt dabei, Ihre Rechte in einem außergerichtlichen Verfahren durchzusetzen.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Telefon: 0228 99 410-4060
E-Mail: schlichtungsstelle@bmas.bund.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de