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Schnellere Arzttermine: Gesetz passiert Bundesrat

von Arbeitgebernewsletter | 23.05.2019
Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung verbessert werden. Das sind die Ziele des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 12.04.2019 den Bundesrat passiert hat.

Schnellere Termine, mehr Sprechstunden

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein.

Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. Statt bisher 20 müssen sie ihre Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten öffnen. Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen in der Woche außerdem fünf offene Sprechstunden anbieten. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Mehr Leistungen und bessere Versorgung

Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Hierzu zählt beispielsweise die Kostenübernahme für eine Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen bei Patienten, die sich – etwa wegen einer Krebserkrankung – einer keimzellschädigenden Behandlung unterziehen müssen, wenn damit nach der Genesung eine künstliche Befruchtung ermöglicht werden kann. Darüber hinaus werden die Festzuschüsse für Zahnersatz ab dem 01.10.2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Hierdurch werden Versicherte, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet.

Mehr Digitalisierung in der Versorgung

Patientinnen und Patienten sollen einfach, sicher und schnell auf ihre Behandlungsdaten zugreifen können. Zu diesem Zweck sollen alle Krankenkassen ihren Versicherten bis spätestens 2021 eine so genannte elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. U.a. können darin folgende Informationen gespeichert werden:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte
  • Impfungen

Die ePA soll darüber hinaus den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe unterstützen.

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