Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Künftig müssen sie nur noch Beiträge für Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, das (2020) 159,25 Euro übersteigt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentnerinnen und -rentner werden von der Einführung eines Freibetrags profitieren. Sie zahlen dann nur noch für die Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die den dynamischen Freibetrag von (2020) 159,25 Euro im Monat übersteigen (1/20 der monatlichen Bezugsgröße).
„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Alle Betriebsrentner profitieren
Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten bis zum Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro zahlen ab kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr. Auch wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird spürbar entlastet: Er spart rund 300 Euro jährlich. Ganz konkret heißt das: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur noch von rund 10 Euro Kassenbeiträge.