Ab dem 01.01.2021 wird der Zusatzbeitrag von 1,2 auf 1,6 Prozent angepasst.
Ihr Arbeitgeber (oder Rentenversicherungsträger) zahlt die Hälfte des Beitragssatzes. So dass Sie tatsächlich nur 0,2 Prozent mehr ab dem neuen Jahr zahlen.
Mitversicherte Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (Familienversicherte) zahlen keinen Zusatzbeitrag.
Bestimmte Personen, (z. B. Empfänger von ALG II), zahlen keinen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Erhoben wird stattdessen ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag, der komplett von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen wird.
Die Anpassung des Zusatzbeitrags ist aber nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite haben wir unsere Leistungen kontinuierlich ausgebaut.
Wir haben etwa die Prämien für das Bonusprogramm erhöht. Vorsorgen lohnt sich in Zukunft also noch mehr. Wir machen deutlich: Die Gesundheit unserer Versicherten ist für uns das höchste Gut.
Gerade für Familien ist das Bonusprogramm besonders attraktiv, da hier mehrere Hundert Euro an Prämien gesammelt werden können. Ein weiteres echtes Plus: die Erhöhung des Budgets für Sport- und Gesundheitskurse auf 550 Euro. Hier ist die VIACTIV absoluter Marktführer. Versicherte bekommen die Chance auch teurere Angebote flexibel zu kombinieren. Genau so individuell, wie es unsere Kunden wünschen.
Ab dem 01.01.2021 beträgt der Zusatzbeitrag 1,6 Prozent.
Bis 31.12.2020 waren es 1,2 Prozent.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird in 2021 bei 1,3 Prozent liegen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen natürlich auch vor dem Gesundheitssystem nicht halt, auch in finanzieller Hinsicht. Besonders das Jahr 2020 hat aber auch gezeigt, wie wichtig ein stabiles, gut funktionierendes Gesundheitssystem für unsere Gesellschaft ist.
Um Ihnen heute und in Zukunft bestmöglichen Schutz zu garantieren, wurden von der Politik zuletzt einige grundlegende Reformen (z. B. Pflegestärkungsgesetze, Gesetz zur digitalen Versorgung) erwirkt. Die neuen Gesetze ebnen den Weg für wichtige Gesundheitsleistungen, bedeuten zugleich aber deutliche Mehrausgaben für gesetzliche Krankenkassen wie die VIACTIV.
Als Qualitätsanbieter befürworten wir natürlich jegliche Gesetzesänderungen und Gesundheitsleistungen, die unseren Versicherten zugutekommen, wie zum Beispiel das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Hier geht es etwa um schnellere Arzttermine und Erweiterung der Sprechstundenzeiten, eine bessere Arztversorgung auf dem Land, höhere Vergütungen für Physiotherapie, die Erhöhung des Festzuschusses bei Zahnersatz um 10 Prozent und vieles mehr.
Außerdem neu in 2021: Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), um den Ausbau digitaler Angebote weitere voranzutreiben.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) tut die Politik viel dafür, um die Situation von Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu verbessern. Bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege stehen hier im Mittelpunkt. Für eine erstklassige Pflege und Betreuung von Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen. Von diesen Gesetzen profitieren viele Versicherte also ganz direkt.
Diese Gesetzesänderungen kosten viel Geld. Dennoch bleibt unser Anspruch bei allen zusätzlichen Kosten: Wir bleiben leistungsstark und zuverlässig im Sinne unserer Kunden.
Das heißt konkret für Sie:
– Wir bieten Ihnen einen besonderen Mehrwert und viele Extra-Leistungen, die ganz individuell zu Ihnen und Ihrem Leben passen.
– Wir streichen oder kürzen keine einzige Leistung, im Gegensatz zu anderen Kassen, die wichtige Angebote – wie professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie – ganz erheblich eingeschränkt haben.
– Wir gestalten den Beitragssatz so, so dass wir langfristig und zuverlässig planen können, um eine scheibchenweise Anpassung zum Nachteil unserer Kunden so gut es geht auszuschließen.
Außerdem: Einen ganz besonders negativen Einfluss auf unsere Haushaltslage hat die unangemessene Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds. Wir gehören zu den Kassen, die deutlich mehr Beiträge in diesen Fonds zahlen – als wir wieder zurückbekommen. Die VIACTIV wird sich auch in Zukunft weiter dafür stark machen, dass jede Kasse angemessene Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhält.
Der Zusatzbeitrag wird einkommensabhängig berechnet.
Ein kleines Rechenbeispiel für Sie:
Das Bruttoarbeitsentgelt beträgt 2.000 Euro.
Der kassenindividueller Beitragssatz liegt bei 1,6 %.
Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsanteil am kassenindividuellen Zusatzbeitrag bei 16 Euro liegt (Rechnung: 2.000 x 0,8 % (Hälfte des Zusatzbeitrages)).
Bisher waren es 12 Euro. Der Unterschied liegt in diesem Fall bei 4 Euro monatlich.
Um Kunden einen günstigeren Beitragssatz anzubieten, haben viele Kassen wichtige Gesundheitsleistungen eingeschränkt. Einem Leistungsvergleich mit der VIACTIV halten sie daher nicht stand. Denn wir haben keine einzige Leistung gekürzt oder gestrichen. Und haben dies auch nicht vor.
Es ist davon auszugehen, dass die Zusatzbeiträge mancher Kassen unzureichend sind, das kann bedeuten, dass in ein paar Monaten noch einmal nach oben korrigiert werden muss. Zudem erhöht sich mit dem Zusatzbeitrag auch die im Lohnsteuertarif enthaltene Vorsorgepauschale. Dadurch sinken Lohn- und Kirchensteuer und die Ersparnis beim Kassenwechsel fällt häufig geringer aus als gedacht.