Der Erfolg und die täglichen Geschicke der VIACTIV werden einerseits vom Vorstand, andererseits vom Verwaltungsrat gelenkt. Beim Verwaltungsrat handelt es sich um das höchste Beschlussorgan der VIACTIV, das alle sechs Jahre von den Versicherten und den Arbeitgebern im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wird.
Der Verwaltungsrat und seine Arbeit
Der Verwaltungsrat setzt sich aus 15 Arbeitgebervertretern und 15 Versichertenvertretern bei gleicher Stimmengewichtung zusammen. Jeweils zum 1. Januar eines Jahres wechselt der Vorsitz im Verwaltungsrat zwischen einem Arbeitgeber- und einem Versichertenvertreter. Im Jahr 2026 führt der Vertreter der Arbeitgebenden Mathieas Kohl den Vorsitz.
Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehört es, alle Entscheidungen zu treffen, die für die VIACTIV von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Verwaltungsrat wählt den hauptamtlichen Vorstand und stellt den Haushaltsplan fest. Er prüft die Jahresrechnung und beschließt die Satzung der VIACTIV. Einzelne Aufgaben kann der Verwaltungsrat an Ausschüsse übertragen.
Bei der VIACTIV Krankenkasse gibt es aktuell folgende Ausschüsse:
- Haushalts- und Finanzausschuss (Prüfung der Jahresrechnung und Feststellung des Haushaltsplans)
- Haupt- und Koordinierungsausschuss (Prüfung von Satzungsangelegenheiten und Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung)
- Widerspruchsstelle bestehend aus fünf Ausschüssen (Prüfung vorausgegangener Verwaltungsakte/Erteilung von Widerspruchsbescheiden)

Mathieas Kohl, Vorsitzender (Vertreter der Arbeitgebenden) und Ludger Hamers, alternierender Vorsitzender (Versichertenvertreter)
