Für das Jahr 2019 liegen jetzt die Widerspruchszahlen aus der Kranken- sowie der Pflegeversicherung vor. In beiden Bereichen ist ein Rückgang zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Zahl der bei der VIACTIV Krankenkasse eingegangenen Widersprüche in der Krankenversicherung in 2019 um rund 13,5 Prozent geringer aus. Standen im Jahr 2018 noch 4254 eingereichte Widersprüche rund 1 Million Leistungsanträge in der Krankenversicherung gegenüber, waren es im vergangenen Jahr nur noch 3683 Widersprüche gegen von der Kasse abgelehnte Anträge.
Auswertung statt Datenfriedhof
„Alle Kassen sind gesetzlich verpflichtet, solche Daten wie die Widersprüche an das Bundesgesundheitsministerium zu melden. Doch diese Daten sind nicht öffentlich zugänglich“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der VIACTIV Krankenkasse, Reinhard Brücker, jüngst im Interview mit dem Tagesspiegel Berlin. Mit den Zahlen geschehe gar nichts, geschweige denn, dass versucht würde, sie für einen Kassenvergleich aufzubereiten. „Was bleibt ist ein Datenfriedhof“, so Brücker.
Im Rahmen ihrer Transparenz- und Qualitätsoffensive hat die VIACTIV Krankenkasse die Initiative ergriffen, Widersprüche von Versicherten gegen nicht genehmigte Leistungen zu veröffentlichen und sie ins Verhältnis zur Zahl der Leistungsanträge insgesamt zu setzen. Doch leider ist ein qualitativer Vergleich mit anderen Kassen an dieser Stelle nicht möglich. Schließlich gibt es nur eine Handvoll Kassen, die ähnliche Daten veröffentlichen.
Kundenorientierung statt Formalismus
Dennoch sieht sich die VIACTIV im Vergleich zu anderen Kassen gut aufgestellt. „Die Abnahme der Widerspruchszahlen kann damit zusammenhängen, dass unsere Versicherten Leistungsablehnungen der VIACTIV besser nachvollziehen konnten, da wir unsere Organisationsprozesse transparenter ausgerichtet und kontinuierlich ausgebaut haben“, so Brücker. Anstatt gleich einen formalen Widerspruchsbescheid mit einer Ablehnung des Antrags loszuschicken, werden Versicherte -beziehungsweise deren Angehörige oder Betreuer - von den Mitarbeitenden persönlich kontaktiert, wenn es zu einer Ablehnung kommt. Bloße Formfehler können so unbürokratisch korrigiert und fehlende Dokumente einfach nachgereicht werden.
Mit einer bundesweit geplanten Veranstaltungsreihe zu Versicherten- und Patientenrechten geht der Versicherer jetzt noch einen Schritt weiter. Experten erklären, welche Stellen innerhalb der Kasse sich mit Ablehnungen von Leistungen befassen und wie Mitglieder richtig und fristgerecht Widerspruch einlegen können. Über anstehende Termine können Sie sich nach den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie auf unserer Homepage www.viactiv.de informieren.