Bochum – Hier ein Fleck, da ein Malheur, dort eine runtergefallene Tasse – wer Pflegebedürftige Zuhause pflegt, hat alle Hände voll zu tun, denn der tägliche Aufwand erhöht sich ungemein. Genau wie ihre Helferinnen und Helfer sind pflegebedürftige Menschen auf sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ angewiesen, die meist zur einmaligen Verwendung vorgesehen sind. Diese sind hygienisch, erleichtern die Pflege und schützen Pflegebedürftige und Pflegende.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören:
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz (inkl. FFP2-Masken)
- Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Händedesinfektionsmittel – in flüssiger Form
- Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion) – in flüssiger Form
Nicht dazu zählen Pflegecremes, Pflegelotionen, Einmalwaschlappen oder feuchtes Toilettenpapier. Sie gehören zum täglichen Lebens- bzw. Hygienebedarf.
Die umfassende Versorgung unserer Versicherten – ganz besonders im Krankheits- oder Pflegefall - liegt uns am Herzen. In den letzten Jahren haben wir deutlich mehr finanzielle Unterstützung für die wachsende Zahl unserer pflegebedürftigen Kundinnen und Kunden bereitgestellt.
Jahr | Anzahl pflegebedürftiger Menschen, die Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen haben – VIACTIV versichert |
2019 | 15.083 |
2020 | 19.423 |
2021 | 23.091 |
2022 | 26.348 |
„Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig aufgrund des demografischen Wandels. Umso wichtiger ist eine hohe Beratungsqualität, in der wir auch auf diese Pflegehilfsmittel hinweisen. Wir möchten, dass unseren Kundinnen und Kunden der Alltag in dieser sensiblen Lebenssituation erleichtert wird. Und das nehmen mehr und mehr in Anspruch, wie unsere Statistik belegt. Über diese sinnvolle Versorgung klären wir gerne auf und freuen uns, dass dies von unseren Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gut angenommen wird“, erklärt Simone Pfeiffer, Leiterin Pflege.
Jahr | Ausgaben |
2019 | 2.742.157,69 € |
2020 | 4.770.932,57 € |
2021 | 7.555.407,93 € |
2022 | 8.569.383,98 € (voraussichtliches Ergebnis) |
Wer Pflegehilfsmittel beantragen kann
Nicht jedem ist klar, wer eigentlich einen Anspruch auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln hat. Zusammengefasst gilt: Pflegebedürftige benötigen mindestens Pflegegrad 1, sie wohnen zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage und werden von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder einem Pflegedienst betreut.
Die VIACTIV Pflegekasse unterstützt monatlich mit 40 Euro für die „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch. Eine Verordnung ist dafür nicht notwendig. Für die Bewilligung reicht der bestätigte Pflegegrad aus.
Die Pflegehilfsmittel können bequem nach Hause geliefert werden. Einfach der Apotheke, dem Sanitätshaus oder einem anderen Anbieter die Bewilligung der VIACITV vorlegen und bei Abschluss eines Abos kommen die notwendigen Pflegehilfsmittel unkompliziert und regelmäßig direkt nach Hause. Der Leistungserbringer rechnet direkt mit uns ab.
Wer lieber selbst, z. B. in einem Drogeriemarkt, einkaufen möchte, kann die Quittungen zur Erstattung bei uns einreichen. Doch auch hier geht es noch einfacher: Wenn Sie uns drei Monate in Folge mindestens 40 Euro für die Beschaffung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln nachgewiesen haben, können wir auf Wunsch ohne weitere Vorlage von Quittungen oder Rechnungen dauerhaft monatlich unseren Anteil in Höhe von 40 Euro überweisen.