Bochum - Regelmäßige Pflegeberatungseinsätze bei pflegebedürftigen Bezieherinnen und Beziehern von Pflegegeld sollen die Qualität der Pflege bestmöglich sicherstellen. Wegen Corona pausierte der Beratungseinsatz. Nun unterstützt die VIACTIV pflegebedürftige Menschen und deren Pflegepersonen wieder persönlich in der häuslichen Umgebung. Eine kontinuierliche Beratung erleichtert den Alltag – mit praktischen Tipps, wie die Pflege durch Hilfsmittel entlastet werden kann oder wie schon durch kleine Änderungen im eigenen Wohnumfeld mehr Eigenständigkeit erreicht wird. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Beratung im persönlichen Gespräch dort stattfindet, wo gepflegt wird.
Ein zugelassener Pflegedienst kommt zum Beratungseinsatz nach Hause. Während der Corona-Zeit wurde aufgrund der Ansteckungsgefahr die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung für diesen Einsatz zunächst ausgesetzt. Die Beratungen erfolgten telefonisch, über das Internet als Video-Beratung oder wurden teilweise überhaupt nicht in Anspruch genommen.
Inzwischen sind Beratungsbesuche wieder möglich. Die VIACTIV Pflegekasse ist deswegen – wie in der Vergangenheit auch – wieder verpflichtet, die Qualität der Pflege regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Für die Fortzahlung des Pflegegelds ist zudem ein entsprechender Nachweis notwendig. Dieser wird nach dem Besuch ausgestellt.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Häufigkeit der Besuche angepasst. Für Menschen, die in den Pflegegrad 4 oder 5 eingruppiert wurden, ist pro Quartal ein Beratungsbesuch vorgesehen – also alle drei Monate. Der Einfachheit halber gelten für die Nachweisfrist die Quartale Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember. In jedem Quartal ist ein Einsatz erforderlich – unabhängig davon, wann zum ersten Mal Pflegegeld bezogen wurde oder wann der letzte Beratungseinsatz erfolgte.
Bis zum Pflegegrad 3 findet der Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr statt – dabei gelten die festen Stichtage 30. Juni und 31. Dezember. Sofern der Pflegegrad 1 besteht, ist ein Pflegeberatungseinsatz nicht verpflichtend. Auf Wunsch können Pflegebedürftige sich aber einmal im Jahr dafür anmelden.
Was zu beachten ist
- Pflegebedürftige, die bislang keinen Beratungseinsatz in Anspruch genommen haben, sollten unbedingt kurzfristig Kontakt mit einem Pflegedienst oder anderen Leistungserbringer aufnehmen.
- Liegen keine Information über einen Beratungseinsatz vor, kann dies Auswirkungen auf die Pflegegeldzahlung haben.
- Bitte die jeweiligen Termine rechtzeitig einplanen. Die Pflegedienste erhalten erfahrungsgemäß gerade zu den Stichtagen (Halbjahr/Quartal) viele Anfragen.
- Einen geeigneten Anbieter finden: pflegefinder.bkk-dachverband.de
Tipps zur Suche
- Nach einem Pflegedienst am Wohnort oder im Umkreis einer bestimmten Postleitzahl suchen. Wahlweise kann auch direkt der Name der gesuchten Einrichtung eingegeben werden.
- Wer zusätzlich die Pflegeart (ambulante Pflege) eingibt, kann die Suche weiter eingrenzen.
- Eine Suche im Umkreis ist nur bei Angabe einer vollständigen Postleitzahl möglich.
- Wer weniger als 5 Ziffern einer PLZ eingibt, dem werden alle Einrichtungen angezeigt, deren PLZ mit den eingegebenen Ziffern beginnen.
Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig vorliegen, schickt die zuständige Pflegekasse eine Erinnerung. Falls dann trotzdem kein Nachweis erfolgt, sind die Kassen leider verpflichtet, die Zahlung des Pflegegeldes erst zu kürzen und im Wiederholungsfall sogar ganz einzustellen. Eine Weiterzahlung ist erst wieder möglich, wenn der Nachweis vorliegt. Diese Regelung soll helfen, die Versorgung für pflegebedürftige Menschen und deren Pflegepersonen bestmöglich zu gestalten.
Eine Pflegeberatung erhalten
- Unter der kostenlosen Servicenummer 0800 589 13 51 sind die VIACTIV-Pflegeexpert*innen zu erreichen. Bei Hinweisen von Dritten auf eine empfohlene Pflegeberatung, wie zum Beispiel dem Medizinischen Dienst oder von Pflegediensten, nehmen wir persönlich Kontakt auf. Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin und planen den Ablauf.
- Alternativ erteilen auch Pflegestützpunkte, Beratungsstellen der Kommunen, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste der Krankenhäuser oder Wohlfahrtsverbände Auskunft.
- Die Pflegeberatung wird u. a. von Pflegefachkräften und Sozialarbeitern mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation durchgeführt.