Bochum - Für andere Menschen da zu sein und sie zu pflegen, ist eine wertvolle Aufgabe. Egal ob Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wer pflegebedürftige Menschen betreut, verdient unsere Wertschätzung. Als Krankenkasse übernehmen wir die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen. Denn wir wollen ehrenamtlich Pflegende unterstützen, die für andere da sind.
Allen, die mindestens zehn Stunden an zwei Tagen pro Woche einen Menschen pflegen, greift die VIACTIV Pflegekasse mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung unter die Arme. Wir müssen lediglich klären, ob Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche anderweitig erwerbstätig sind, nicht bereits eine Altersrente beziehen oder schon die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Wie hoch der Beitrag dann ist, hängt vom Pflegegrad und der Leistungsart (Pflegegeld, Sach- oder Kombinationsleistung) ab.
Um die Helfer von bürokratischem Aufwand zu befreien, verzichten wir auf einen gesonderten Antrag. Wer einen Versicherten der VIACTIV mit Pflegegrad 2 und höher pflegt, mit dem klären wir alle notwendigen Fragen zur Beitragszahlung unkompliziert und persönlich und zahlen die Rentenversicherungsbeiträge direkt an die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Im März hat die VIACTIV Pflegekasse Beiträge für ehrenamtlich Pflegende von rund 3,5 Millionen Euro an die DRV überwiesen. Die Beitragszahlungen werden den persönlichen Rentenkonten gutgeschrieben. Aktuell kommen sie rund 15.500 Menschen zu Gute, die sich in der Pflege zu Hause einsetzen.
Selbstverständlich informiert unsere Pflegekasse genauestens über alle wichtigen Anliegen, wie etwa die Bewilligung der Beiträge und mögliche Beitragsänderungen.
Um sich der Pflege ihrer Mitmenschen besser widmen zu können, entscheiden sich viele Menschen immer häufiger, ganz oder auf Zeit aus ihrem eigentlichen Beruf auszusteigen. Dann übernimmt die VIACTIV auch die Arbeitslosenversicherung, so dass der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung weiterbesteht. Pflegende haben so weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, falls ein nahtloser Einstieg in eine Beschäftigung nach Ende der Pflegetätigkeit nicht gelingt.