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Ich beziehe Pflegegeld. Wie bzw. wann vereinbare ich einen Beratungseinsatz?

Als Pflegegeldbezieher sind Sie dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen. Dieser muss einmal halbjährlich erfolgen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können auf Wunsch vierteljährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Durchgeführt wird die Beratung von Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen bei Ihnen zuhause. Die Kosten übernimmt die VIACTIV Pflegekasse. Sollten Sie die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz entzogen werden. Vereinbaren Sie also am besten frühzeitig einen Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl. Sie suchen einen geeigneten Anbieter in Ihrer Nähe? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Online-Suche oder lassen Sie sich von unseren Pflegeexperten telefonisch beraten: 0800 589 13 51 (24/7, kostenlos aus dem dt. Festnetz).

 

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