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Was hat es mit der Zuzahlung bei Medikamenten auf sich?

Die Zuzahlung bei Arzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben auf die Regelung keinen Einfluss. Pro Packung muss der Versicherte 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro, des Verkaufspreises selbst übernehmen. Der Betrag darf sich maximal auf 10 Euro belaufen. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von einer Zuzahlung komplett befreit. Auch bei Blut- und Harnteststreifen, Arzneimitteln für Schwangerschaftsbeschwerden sowie im Zusammenhang mit der Entbindung ist keine Zuzahlung zu leisten.

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