Bei der VIACTIV können Sie für die U1 zwischen drei Erstattungssätzen wählen:
| Umlagesätze | 
Ausgleichsverfahren Krankheit U1 
(ermäßigter Erstattungssatz 50 %) | 
1,90% | 
Ausgleichsverfahren Krankheit U1 
(allgemeiner Erstattungssatz 60 %) | 
2,40% | 
Ausgleichsverfahren Krankheit U1 
(erhöhter Erstattungssatz 80 %) | 
4,50% | 
Ausgleichsverfahren Mutterschaft U2 
(Erstattung 100 %) | 
0,39% | 
Die Umlagesätze für U1 und U2 werden getrennt festgesetzt. Die Höhe des Umlagesatzes wird von den Arbeitgebervertretern im Verwaltungsrat der Krankenkassen bestimmt und in der Satzung festgeschrieben.