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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wie und wann führe ich Umlage ab?

Die Beiträge zur Umlageversicherung U1 und U2 werden ausschließlich von den Arbeitgebern getragen. Sie sind zusammen mit den übrigen Beiträgen zur Sozialversicherung monatlich fristgerecht an die zuständige Krankenkasse abzuführen. Der Fälligkeitstag ist immer der drittletzte Arbeitstag des Monats.

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Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

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