Wie und wann führe ich Umlage ab?
Die Beiträge zur Umlageversicherung U1 und U2 werden ausschließlich von den Arbeitgebern getragen. Sie sind zusammen mit den übrigen Beiträgen zur Sozialversicherung monatlich fristgerecht an die zuständige Krankenkasse abzuführen. Der Fälligkeitstag ist immer der drittletzte Arbeitstag des Monats.