Kontakt
Telefon
Icon Pfeil links
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Icon Telefonhörer
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wie und wann führe ich Umlage ab?

Die Beiträge zur Umlageversicherung U1 und U2 werden ausschließlich von den Arbeitgebern getragen. Sie sind zusammen mit den übrigen Beiträgen zur Sozialversicherung monatlich fristgerecht an die zuständige Krankenkasse abzuführen. Der Fälligkeitstag ist immer der drittletzte Arbeitstag des Monats.