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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Was ist die Insolvenzgeldumlage?

Die Insolvenzgeldumlage (U3) müssen insolvenzfähige Arbeitgeber monatlich an die zuständige Einzugsstelle zahlen. Im Falle einer Insolvenz eines Arbeitgebers wird das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer durch diese Umlage gezahlt. Die Insolvenzgeldumlage liegt bei 0,15%.