Was ist die Insolvenzgeldumlage?
Die Insolvenzgeldumlage (U3) müssen insolvenzfähige Arbeitgeber monatlich an die zuständige Einzugsstelle zahlen. Im Falle einer Insolvenz eines Arbeitgebers wird das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer durch diese Umlage gezahlt. Im Jahr 2022 liegt die Insolvenzgeldumlage bei 0,09 %. Ab dem 01.01.2023 liegt sie bei 0,06%.