Sind für geringfügig Beschäftigte Umlagebeiträge zu entrichten?
Auch für geringfügig Beschäftigte müssen Umlagebeiträge zur U1 und U2 abgeführt werden. Die zuständige Einzugsstelle ist hierfür jedoch die Minijob-Zentrale. Diese ist als eigenständige Abteilung im Hause der Knappschaft-Bahn-See angesiedelt. Sie ist bundesweit für sämtliche Meldungen und den Einzug von Beiträgen für alle Minijobs zuständig.