Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Sind für geringfügig Beschäftigte Umlagebeiträge zu entrichten?

Auch für geringfügig Beschäftigte ist Umlage abzuführen. Zuständige Einzugsstelle ist hier jedoch die Minijob-Zentrale, die alle Beiträge zentral verwaltet und für die korrekte Abführung sorgt. Arbeitgeber müssen die Umlage fristgerecht melden und zahlen, um den Versicherungsschutz der Beschäftigten sicherzustellen.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
Zurück