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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Sind für geringfügig Beschäftigte Umlagebeiträge zu entrichten?

Auch für geringfügig Beschäftigte müssen Umlagebeiträge zur U1 und U2 abgeführt werden. Die zuständige Einzugsstelle ist hierfür jedoch die Minijob-Zentrale. Diese ist als eigenständige Abteilung im Hause der Knappschaft-Bahn-See angesiedelt. Sie ist bundesweit für sämtliche Meldungen und den Einzug von Beiträgen für alle Minijobs zuständig.