Sind für geringfügig Beschäftigte Umlagebeiträge zu entrichten?
Auch für geringfügig Beschäftigte ist Umlage abzuführen. Zuständige Einzugsstelle ist hier jedoch die Minijob-Zentrale, die alle Beiträge zentral verwaltet und für die korrekte Abführung sorgt. Arbeitgeber müssen die Umlage fristgerecht melden und zahlen, um den Versicherungsschutz der Beschäftigten sicherzustellen.