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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Von welchem Betrag wird die Umlage abgeführt?

Die Umlage wird aus dem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Es umfasst alle Einnahmen, die Beschäftigte für ihre Tätigkeit erhalten. Abgesehen von steuerfreien Zuschüssen oder einmaligen Zahlungen. Der Betrag dient als Berechnungsgrundlage für die Umlage, die an die zuständigen Stellen abgeführt wird.

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