Von welchem Betrag wird die Umlage abgeführt?
Die Umlage wird aus dem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt errechnet. Dies umfasst alle Einnahmen, die der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit erhält, abgesehen von steuerfreien Zuschüssen oder einmaligen Zahlungen. Der Betrag dient als Berechnungsgrundlage für die Umlage, die an die zuständigen Stellen abgeführt wird.