Die Höhe des Beitragssatzes wird ab 2009 durch das Bundesarbeitsministerium alljährlich bundeseinheitlich festgelegt. In 2024 beträgt der Umlagesatz 0,06%.
Wer muss Insolvenzgeldumlage zahlen?
Umlagepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber. Ausgenommen sind nur Arbeitgeber, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist. Solche Ausnahmen bilden:
- Öffentliche Arbeitgeber (z. B. Bund, Länder, Gemeinden)
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Krankenkassen)
- Privathaushalte
- Botschaften / Konsulate sind ebenfalls von der Zahlung der Umlage ausgenommen.
Wie wird Insolvenzgeldumlage berechnet?
Die Umlage wird allein vom Arbeitgeber getragen. Sie wird vom laufenden und einmalig gezahlten rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erhoben. Arbeitgeber zahlen die Insolvenzgeldumlage für jeden einzelnen Beschäftigten und Auszubildenden. Auch für Minijobber wird sie fällig.
Wie wird die Insolvenzgeldumlage gemeldet?
Im monatlichen Beitragsnachweisdatensatz ist die Insolvenzgeldumlage mit der Beitragsgruppe 0050 monatlich im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zu berücksichtigen.