Die Umlagesätze und die jeweiligen Erstattungssätze werden kassenindividuell festgelegt. Sie als Arbeitgeber bekommen die Aufwendungen im Krankheitsfall (U1) Ihrer Mitarbeitenden prozentual erstattet. Der Erstattungssatz darf höchstens 80 % und muss mindestens 40 % betragen. Die Umlage- und Erstattungssätze gelten seit dem 01.01.2025.
Bei der VIACTIV können Sie für die U1 zwischen drei Erstattungssätzen wählen:
| Umlagesätze | |
| Ausgleichsverfahren Krankheit U1 (ermäßigter Erstattungssatz 50 %) |
1,90% |
| Ausgleichsverfahren Krankheit U1 (allgemeiner Erstattungssatz 60 %) |
2,40% |
| Ausgleichsverfahren Krankheit U1 (erhöhter Erstattungssatz 80 %) |
4,50% |
| Ausgleichsverfahren Mutterschaft U2 (Erstattung 100 %) |
0,39% |
Die Umlagesätze für U1 und U2 werden getrennt festgesetzt. Die Höhe des Umlagesatzes wird von den Arbeitgebervertretern im Verwaltungsrat der Krankenkassen bestimmt und in der Satzung festgeschrieben.