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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Umlage- und Erstattungssätze

Die Umlagesätze und die jeweiligen Erstattungssätze werden kassenindividuell festgelegt. Sie als Arbeitgeber bekommen die Aufwendungen im Krankheitsfall (U1) Ihrer Mitarbeitenden prozentual erstattet. Der Erstattungssatz darf höchstens 80 % und muss mindestens 40 % betragen. Die Umlage- und Erstattungssätze gelten seit dem 01.01.2025.

Bei der VIACTIV können Sie für die U1 zwischen drei Erstattungssätzen wählen:

Umlagesätze
Ausgleichsverfahren Krankheit U1
(ermäßigter Erstattungssatz 50 %)
1,90%
Ausgleichsverfahren Krankheit U1
(allgemeiner Erstattungssatz 60 %)
2,40%
Ausgleichsverfahren Krankheit U1
(erhöhter Erstattungssatz 80 %)
4,50%
Ausgleichsverfahren Mutterschaft U2
(Erstattung 100 %)
0,39%

Die Umlagesätze für U1 und U2 werden getrennt festgesetzt. Die Höhe des Umlagesatzes wird von den Arbeitgebervertretern im Verwaltungsrat der Krankenkassen bestimmt und in der Satzung festgeschrieben.