Bei der VIACTIV können Sie für die U1 zwischen drei Erstattungssätzen wählen:
Umlagesätze |
Ausgleichsverfahren Krankheit U1
(ermäßigter Erstattungssatz 50 %) |
1,90% |
Ausgleichsverfahren Krankheit U1
(allgemeiner Erstattungssatz 60 %) |
2,40% |
Ausgleichsverfahren Krankheit U1
(erhöhter Erstattungssatz 80 %) |
4,50% |
Ausgleichsverfahren Mutterschaft U2
(Erstattung 100 %) |
0,39% |
Die Umlagesätze für U1 und U2 werden getrennt festgesetzt. Die Höhe des Umlagesatzes wird von den Arbeitgebervertretern im Verwaltungsrat der Krankenkassen bestimmt und in der Satzung festgeschrieben.