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Welche Besonderheiten gibt es bei der Beurteilung der Beschäftigung eines Studierenden?

Ein Studierender kann in verschiedenen Formen beschäftigt werden. Wenn das Arbeitsentgelt zum Beispiel weniger als 556,01 Euro beträgt, werden Studierende als geringfügig Beschäftigte angemeldet. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von über 556,00 Euro, können Studierende als Werkstudenten beschäftigt werden. Bei beiden Modellen müssen weniger Beiträge abgeführt werden. Wöchentliche Arbeitszeit und insgesamte Dauer der Beschäftigung spielen außerdem eine Rolle für die Beurteilung.

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