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Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

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Bitte schicken Sie uns Ihr Anliegen über die E-Mail ags@viactiv.de.

Sind Minijobber rentenversicherungspflichtig?

Ja, für Minijobs besteht eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht. Sie zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein und dadurch entstehen Rentenansprüche. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich dabei die Beiträge. Während für Arbeitgeber immer Beiträge zur Rentenversicherung anfallen, können sich Minijobber auf Antrag freiwillig von der Beitragszahlung befreien lassen, wenn sie dies wünschen.

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