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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Entsendung?

Die Entsendung muss auf Weisung des deutschen Arbeitgebers geschehen, im Ausland erfolgen und der Aufhalt muss im Voraus zeitlich befristet sein. Das Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber in Deutschland muss weiterhin fortbestehen und der Arbeitnehmer muss diesem gegenüber weiterhin weisungsgebunden sein. Außerdem muss das Arbeitsentgelt weiterhin in Deutschland abgerechnet werden.

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