Kontakt
Telefon
Icon Pfeil links
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Icon Telefonhörer
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wann muss eine Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgen?

Der Beginn der Beschäftigung ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden, spätestens muss sie jedoch sechs Wochen nach ihrem Beginn gemeldet werden.