0800 230 1030
Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
Häufige Fragen
Wann muss eine Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgen?
Der Beginn der Beschäftigung ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden, spätestens muss sie jedoch sechs Wochen nach ihrem Beginn gemeldet werden.
Sie verlassen unsere WebsiteBitte beachten Sie, dass der folgende Link eine Website öffnet, für deren Inhalt wir unter Umständen nicht verantwortlich sind und auf die unsere Datenschutzbestimmungen keine Anwendung finden.