Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wann muss eine Anmeldung durch Datenübermittlung erfolgen?

Die Frist für die Anmeldung durch Datenübermittlung beträgt sechs Wochen. Gezählt wird ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme. Diese Anmeldung ist G5:I5notwendig, um die Sozialversicherungspflicht korrekt zu erfüllen. Aber auch, um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten fristgerecht an die entsprechenden Behörden übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank, diese Rückmeldung hat uns erreicht. Möchten Sie uns darüber hinaus noch qualifiziertes Feedback hinterlassen, dann nutzen Sie dieses Feld:

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.