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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wann muss eine Anmeldung durch Datenübermittlung erfolgen?

Die Frist für die Anmeldung durch Datenübermittlung beträgt sechs Wochen. Gezählt wird ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme. Diese Anmeldung ist G5:I5notwendig, um die Sozialversicherungspflicht korrekt zu erfüllen. Aber auch, um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten fristgerecht an die entsprechenden Behörden übermittelt werden.