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Wann muss eine Anmeldung durch Datenübermittlung erfolgen?

Die Frist für die Anmeldung durch Datenübermittlung beträgt sechs Wochen. Gezählt wird ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme. Diese Anmeldung ist G5:I5notwendig, um die Sozialversicherungspflicht korrekt zu erfüllen. Aber auch, um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten fristgerecht an die entsprechenden Behörden übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

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Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

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