Wann muss eine Anmeldung durch Datenübermittlung erfolgen?
Die Frist für die Anmeldung durch Datenübermittlung beträgt sechs Wochen. Gezählt wird ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme. Diese Anmeldung ist G5:I5notwendig, um die Sozialversicherungspflicht korrekt zu erfüllen. Aber auch, um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten fristgerecht an die entsprechenden Behörden übermittelt werden.