Wann muss eine Anmeldung durch Datenübermittlung erfolgen?
Die Frist für die Anmeldung durch Datenübermittlung beträgt sechs Wochen ab dem Tag der Beschäftigungsaufnahme. Diese Anmeldung ist notwendig, um die Sozialversicherungspflicht korrekt zu erfüllen und sicherzustellen, dass alle relevanten Daten fristgerecht an die entsprechenden Behörden übermittelt werden.