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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Müssen Arbeitgeber jede Entsendung melden?

Bei Entsendungen gelten für jedes Land verschiedene Richtlinien. Arbeitgeber in Deutschland müssen diese allerdings beim zuständigen Sozialversicherungsträger melden. So gelten auch weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Außerdem können doppelte Beitragszahlungen vermieden werden.