Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Müssen Arbeitgeber jede Entsendung melden?

Bei Entsendungen gelten für jedes Land verschiedene Richtlinien. Arbeitgeber in Deutschland müssen diese allerdings beim zuständigen Sozialversicherungsträger melden. So gelten auch weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Außerdem können doppelte Beitragszahlungen vermieden werden.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank, diese Rückmeldung hat uns erreicht. Möchten Sie uns darüber hinaus noch qualifiziertes Feedback hinterlassen, dann nutzen Sie dieses Feld:

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.