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Welche Auswirkungen hat die Entsendung auf die Sozialversicherung?

Grundsätzlich gilt das deutsche Recht nur auf deutschem Hoheitsgebiet. Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Beschäftigung ins Ausland entsandt, ist eine genaue Prüfung erforderlich, welche gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall.

Für Entsendungen innerhalb der EU ist eine A 1-Becheinigung erforderlich. Seit dem 01 Juli 2019 ist hier das elektronische Antragsverfahren verpflichtend (auch über sv.net möglich).

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