Besteht für Auszubildende eine Sozialversicherungspflicht?
Ja, für Auszubildende besteht – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes – eine Sozialversicherungspflicht. Dies betrifft alle relevanten Sozialversicherungen wie die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch bei niedrigen Gehältern müssen Auszubildende in der Regel Beiträge zur Sozialversicherung leisten, um abgesichert zu sein.