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Besteht für Auszubildende eine Sozialversicherungspflicht?

Ja, auch für Auszubildende besteht die Sozialversicherungspflicht – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes. Dies betrifft alle relevanten Zweige der Sozialversicherung. Also auch die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis zu monatlich 325,– Euro trägt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag allein. Dies gilt auch für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.

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