Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Besteht für Auszubildende eine Sozialversicherungspflicht?

Ja, auch für Auszubildende besteht die Sozialversicherungspflicht – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes. Dies betrifft alle relevanten Zweige der Sozialversicherung. Also auch die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis zu monatlich 325,– Euro trägt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag allein. Dies gilt auch für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
Zurück