Besteht für Auszubildende eine Sozialversicherungspflicht?
Ja, auch für Auszubildende besteht die Sozialversicherungspflicht – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes. Dies betrifft alle relevanten Zweige der Sozialversicherung. Also auch die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis zu monatlich 325,– Euro trägt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag allein. Dies gilt auch für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.