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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Ja, die Minijobber können sich von der Zahlung ihres Eigenanteils befreien lassen. Für Sie als Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts: Sie zahlen, wie vor der Befreiung, weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent.

Vielen Dank für Ihr Feedback!
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