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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Ja, die Minijobber können sich von der Zahlung ihres Eigenanteils befreien lassen. Für Sie als Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts: Sie zahlen, wie vor der Befreiung, weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent.