Für wen zahlen Arbeitgeber Beiträge?
Arbeitgeber zahlen Beiträge für gegen Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gibt hier natürlich auch Ausnahmen, in denen der Beschäftigte ihre Beiträge selbst zahlen müssen, beispielsweise bei Minijobs oder Selbstständigkeit.