Für wen zahlen Arbeitgeber Beiträge?
Arbeitgeber zahlen Beiträge für gegen Arbeitsentgelt abhängig beschäftigte Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gibt hier natürlich auch Ausnahmen, in denen Beschäftigte ihre Beiträge selbst zahlen müssen, beispielsweise im Rahmen eines Minijobs oder innerhalb einer Selbstständigkeit.