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Wann muss ich die Beiträge überweisen?

Der Fälligkeitstag für die Zahlung der Beiträge ist der drittletzte Bankarbeitstag des Monats. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Beiträge an die zuständige Einzugsstelle überwiesen haben. Hier finden Sie alle Fälligkeitstermine noch einmal.

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