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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wann muss ich die Beiträge überweisen?

Der Fälligkeitstag für die Zahlung der Beiträge ist der drittletzte Bankarbeitstag des Monats. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Beiträge an die zuständige Einzugsstelle überwiesen haben. Hier finden Sie alle Fälligkeitstermine noch einmal.